ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN / ERLÄUTERUNGEN
der Firma Van Service Di Liberto – Flughafentransfer
Durch Beauftragung und Bestätigung des VAN SERVICE kommt ein Beförderungsvertrag zustande, der Rechte und Pflichten beiderseits birgt! Der Vertrag kann schriftlich wie auch telefonisch zustande kommen!
Um Ihre Zufriedenheit mit unserer Dienstleistung zu gewährleisten, sollten Sie die folgende Ablaufinformation gelesen haben. Sind danach noch Fragen offengeblieben, rufen Sie uns bitte an, gerne beseitigen wir noch verbliebene Unklarheiten!
Die Angebotsannahme Ihrerseits, wird mit unserer Leistungszusage, beidseitig verbindlich! Bitte achten Sie deshalb bei Ihrer Buchung darauf, dass Ihre Angaben über planmäßige Abflugs-/Ankunfts Daten, sowie Zeiten und Flugnummern oder sonstige relevante Daten den Tatsachen entsprechen! Für die Folgen von Fehlangaben Ihrerseits haften wir nicht!
Halten Sie uns bitte über eventuelle Änderungen Ihrer Abflugs-/Ankunfts-Daten auf dem laufenden! Vermeiden Sie auf jeden Fall eine vergebliche Anfahrt unsererseits. Das vereinbarte Beförderungsentgeld wird fällig sobald unser Fahrer erscheint, unabhängig davon, ob der Fahrgast angetroffen wird oder nicht!
BEI FLUGVERSPÄTUNG UND SONSTIGEN UNPLANMÄSSIGKEITEN Gehört es zur Mitwirkungspflich des Reisenden den Abhol-Service sofort nach bekannt werden zu informieren. Da das Telefon die schnellste Art der Kommunikation darstellt, RUFEN SIE BITTE AN! Sollten Sie Ihren Anschluss/unseren Fahrer verpasst haben, ist Ihr Anruf für uns wichtig! BITTE VERLASSEN SIE DEN FLUGHAFEN NICHT, OHNE MIT UNS GESPROCHEN ZU HABEN! UNSERE ZENTRALE Telefonnr. (0 63 37) 66 37 IST ZU JEDER TAGES- UND NACHTZEIT Informations-aufnahmebereit ! Bitte nehmen Sie unsere Telefonnummer mit auf die Reise! E-Mails und sonstige digitale Übermittlungen werden u.U. nur zu den üblichen Geschäftszeiten bearbeitet.
EXKLUSIV-TRANSFER
Im Gegensatz zum Sammeltransfer, wird die jeweils gebuchte Partei individuell mit einer Sonderfahrt bedient. Dadurch können wir bereits bei der Reservierung Punktzeiten vereinbaren. Warezeiten und Abholzeitspannen sowie Stops für andere Fahrgäste entfallen. In der Regel passen wir bei Flugverspätung die Abholung automatisch der von Ihnen angegebenen Flugnummer an. Jedoch besteht auch hier die MITWIRKUNSPFLICHT DES KUNDEN, BEI UNPLANMÄSSIGKEITEN KONTAKT MIT UNS AUFZUNEHMEN! Insbesondere wenn Ihre Flugnummer sich ändert können wir das ohne Ihre Hilfe nicht wissen. Vergebliche Anfahrten durch Zurückhaltung von Information, sind vom Fahrgast zu begleichen!
TARIFE
Personenzahlabhängige Fahrpreis-Staffelungen gelten bei einer Abholadresse. Hin- und Rückwegpauschalen sind nur bei Vorauszahlung möglich. Kurzfristigere Anmeldungen können in einigen Fällen zur Erhöhung des Fahrpreises führen. Außerdem sind Zuschläge für Nacht-Fahrten bzw. Wochenend Fahrten, möglich.
UMBUCHUNGEN oder STORNIERUNGEN
Sind grundsätzlich kostenlos nur bei Kurzfristigkeit von mehr als 3 Werktagen kann eine Gebühr in Höhe von 10% (mindestens 25,-Eu), des vereinbarten Beförderungsentgeltes anfallen. Unter 24Stunden vor Termin erhöht sich diese Gebühr auf 25% !
HAFTUNG
Für die Folgen von Verspätungen aufgrund von Verkehrsverdichtungen und Staus oder höherer Gewalt haften wir nicht! Die Haftung für die Folgen von Verspätungen infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. SOLLTE IHR FAHRER SICH MEHR ALS ZEHN MINUTEN VERSPÄTEN, GEHÖRT ES ZU IHRER MITWIRKUNGSPFLICHT, UNSERE ZENTRALE UNVERZÜGLICH TELEFONISCH DARÜBER ZU INFORMIEREN!
Für Sach und Personenschäden haften wir lediglich nach Maßgabe der zur Deckung dieser Risiken abgeschlossenen Haftpflicht- und Unfallversicherungen. Voraussetzung ist grob fahrlässige oder vorsätzliche Schadensverursachung unserseits. Für Folgeschäden haften wir Grundsätzlich nicht.
ALLGEMEINES
Eine Beförderungs-Auftrags-Annahmepflicht besteht grundsätzlich nicht. Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich nach der jeweils getroffenen Vereinbarung. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu der vereinbarten Zeit.
Salvatorische Klausel – Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
